Konfirmandenunterricht in St Petrus
Anmeldung: siehe Aktuelles
Wer? 7. Klässler, die nördlich der Bahn in Springe wohnen
Wann? Jede Woche dienstags oder mittwochs 16.00-17.00 Uhr
Material? Bibel ( Luther 1984 oder Luther 2017)
Inhalt? Im ersten Jahr klassische Themen mit Bibelarbeit und kreativen Phasen. Im zweiten Jahr aufgelockert durch Referenten und Termine außerhalb.
Kontakt? Per e-mail Verteiler über Pastorin Bartke
Gottesdienstteilnahme? 20mal im Vorkonfirmandenjahr, 15mal im Hauptkonfirmandenjahr
Extras: Lesungen im Gottesdienst, Konferfreizeit ( 3 Tage), Krippenspiel und Osternacht im Vorkonfirmandenjahr
Ordnung für die Konfirmandenarbeit in der Ev.-luth. St.-Petrus-Kirchengemeinde Springe
Kirchenvorstand und Pfarramt haben am 09.11.2016 gemäß § 14 des Kirchengesetzes über die Konfirmandenarbeit vom 14. Dez. 1989 (Kirchl. Amtsblatt S. 154) folgende Ordnung beschlossen:
I. Grundsätze
Die Konfirmandenarbeit hat ihre biblische Grundlage in der Zusage und dem Auftrag Jesu Christi: "Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker. Taufet sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an das Ende der Welt." (Mt. 28, 18-20)
In der Konfirmandenarbeit wollen wir jungen Menschen die Möglichkeit geben, gemeinsam zu erfahren und zu fragen, was es bedeutet, getauft zu sein und an Jesus Christus zu glauben. Durch die Auseinandersetzung mit Inhalten der Bibel und der christlichen Lehre werden die Jugendlichen nicht nur mit dem christlichen Glauben vertraut, sie sollen auch ermutigt werden, eigene Erfahrungen mit dem Glauben zu machen sowie Zuspruch und Anspruch Gottes für ihr Leben zu erfahren. Neben der biblischen Botschaft und christlichen Werten sollen die Konfirmanden/Innen aber auch mit dem Leben der Kirche in gottesdienstlicher Feier und im Alltag der Welt vertraut werden.
Wir finden es wichtig, dass die Konfirmanden/Innen die Konfirmandenarbeit nicht als eine isolierte Veranstaltung erleben, sondern während der Konfirmandenzeit möglichst viel vom Leben der Gemeinde kennen lernen.
II. Dauer
Die Konfirmandenarbeit beginnt in der Regel zu Anfang der 7. Klasse und erstreckt sich über zwei Jahre. Nachträgliche Anmeldungen werden in der Regel nur bis zu den Herbstferien akzeptiert.
Die Konfirmandenarbeit schließt mit der nach dem achten Schulbesuchsjahr zwischen Ostern und Pfingsten stattfindenden Konfirmation ab.
III. Anmeldung
Zur Anmeldung werden die Erziehungsberechtigten gebeten, die Taufbescheinigung mitzubringen. Der Termin wird rechtzeitig vorher in geeigneter Weise (z. B. Gemeindebrief, Aushang, Tagespresse) bekannt gegeben.
Die Erziehungsberechtigten erhalten bei der Anmeldung eine Ausfertigung dieser Ordnung.
Zur Anmeldung wird zu einem besonderen Gottesdienst und zu einem Elterntreffen eingeladen. Beim Elterntreffen wird über Form und Inhalt der Konfirmandenarbeit informiert.
IV. Organisationsform
Der Unterricht umfasst insgesamt ca 70 Unterrichtsstunden à 45 Minuten.
Die Teilnahme ist verbindlich.
Außerhalb der Schulzeiten findet der Unterricht wöchentlich für 60 Minuten statt.
Zeit , Wochentag und Ort werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Bestandteil des Unterrichts ist eine verbindliche Freizeit von 3-4 Tagen.
Zeit und Ort werden jeweils zeitig genug bekannt gegeben.
Die Erziehungsberechtigten beantragen die dafür notwendige Beurlaubung vom Schulunterricht.
Ebenfalls verbindlicher Bestandteil des Unterrichts ist die Vorbereitung und Teilnahme am Krippenspiel für den Gottesdienst am Heiligabend in St Petrus um 14.30 Uhr
Wenn die Konfirmanden/Innen aus wichtigen Gründen verhindert sind, an der Konfirmandenarbeit teilzunehmen, werden die Eltern gebeten, die Unterrichtenden anzurufen.
Für eine nachträgliche Entschuldigung legen die Konfirmanden/Innen eine entsprechende Erklärung der Erziehungsberechtigten vor.
Nach dreimaligem unentschuldigtem Fehlen wird der Konfirmand/die Konfirmandin gemeinsam mit einem Erziehungsberechtigten zu einem Gespräch mit der/dem Unterrichtenden und Vertretern des Kirchenvorstandes eingeladen.
V. Arbeitsmittel
Die Konfirmanden/Innen benötigen eine Bibel ( über die Ausgabe der Bibel wird in einem Elternbrief informiert) und Schreibzeug. Die Arbeitsmittel sind zu jeder Stunde mitzubringen.
Für Material wird bei Anmeldung ein Kostenbeitrag erhoben.
VI. Teilnahme am Gottesdienst und Hl. Abendmahl
Die Konfirmanden/Innen nehmen an den Gottesdiensten der Gemeinde teil. Ein regelmäßiger Gottesdienstbesuch ist erwünscht und notwendig, wenn die Konfirmanden/Innen mit dem gottesdienstlichen Leben vertraut werden sollen. Die Erziehungsberechtigten sind eingeladen, gemeinsam mit den Konfirmanden/Innen an den Gottesdiensten und dem Hl. Abendmahl teilzunehmen.
Die Konfirmanden/Innen lassen sich die Teilnahme am Gottesdienst, 20 x im Vorkonfirmandenjahr und 15x im Hauptkonfirmandenjahr, in einer Gottesdienstbesuchskarte bestätigen.
VII. Erziehungsberechtigte
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Konfirmanden/Innen während der Konfirmandenzeit mit Interesse zu begleiten, sowie an Elterntreffen teilzunehmen
VIII. Abschluss der Konfirmandenarbeit
Frühzeitig vor Abschluss der Konfirmandenarbeit werden mit den Erziehungsberechtigten und den Konfirmanden/Innen anlässlich eines Elterntreffs die mit der Konfirmation inhaltlich und formal zusammenhängenden Fragen besprochen.
In der Hauptkonfirmandenzeit stellen sich die Konfirmanden/Innen der Gemeinde in einem von ihnen mitgestalteten Gottesdienst vor.
IX. Konfirmation
Aufgrund der Teilnahme an der Konfirmandenarbeit entscheiden das Pfarramt und der Kirchenvorstand über die Zulassung zur Konfirmation.
Die Zulassung zur Konfirmation kann versagt werden, wenn
- die Teilnahme an der Konfirmandenarbeit häufig versäumt worden ist,
- diese Ordnung beharrlich verletzt worden ist,
- besondere Gründe im Verhalten die Konfirmation nicht gerechtfertigt erscheinen lassen
- die geforderte Anzahl der Gottesdienst-Teilnahmen unterschritten wird.
Wenn die Zulassung zur Konfirmation versagt werden soll, wird ein eingehendes Gespräch mit den betreffenden Konfirmanden und Erziehungsberechtigten geführt. Vor der Entscheidung wird der Kirchenvorstand die Angelegenheit beraten.
Gegen die Versagung können die Erziehungsberechtigten Beschwerde bei dem/bei der Superintendenten/Superintendentin und gegen dessen/deren Entscheidung weitere Beschwerde bei dem/bei der Landessuperintendenten/Landessuperintendentin einlegen.
Die vorstehende Ordnung wird hiermit gemäß § 14 Abs. 3 des Kirchengesetzes über die Konfirmandenarbeit vom 14. Dez. 1989 (Kirchl. Amtsblatt S. 154) genehmigt.
Ev.-luth. Kirchenkreis Laatzen – Springe Ev.-luth. St.-Petrus-Kirchengemeinde
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